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Bürokraten-Deutsch: Der verbeutelte Wertsack

Zwar noch nicht ganz antiquarisch, aber immer wieder schön (und gerade in einer alten Zeitschrift wiedergefunden) – die folgende Dienstanweisung der Deutschen Bundespost aus dem Jahre 1972 (mit einer Neuauflage im Juli 1985) für Dienstanfänger im Postdienst.

Ein echter Wertsack... oder doch eher ein Wertbeutel?
Ein echter Wertsack… oder doch eher ein Wertbeutel?

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften:

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die infrage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Alle Klarheiten beseitigt, oder??? 😉